Steuerhinterziehung/Selbstanzeige – Amnestie in USA verlängert

September 29th, 2009

Rechtsanwälte und Steuerberater in den USA erleben derzeit einen ungewohnt großen Andrang von Mandanten, die gegenüber der amerikanischen Finanzverwaltung eine Selbstanzeige für bislang unversteuertes Geld im Ausland abgeben möchten. Die amerikanische Steuerbehörde (IRS) hatte ursprünglich eine Teilamnestie bis zum 23.09.2009 in Kraft gesetzt. Bis zu dieser Frist konnten reuige Steuerzahler bislang nicht deklarierte Auslandseinkommen strafmildernd der Behörde melden. Steueranwälte kamen daraufhin kaum noch mit der Arbeit nach, da mehr als 30mal so viele Amerikaner wie in den Vorjahren den Weg der steuerlichen Selbstanzeige wählten.

Hintergrund war vornehmlich das Problem um die schweizer UBS Bank. Hier wird erwartet, dass in den kommenden Monaten über 4.000 Namen von Kunden aufgrund eines Amtshilfeersuchens an die amerikanische Finanzbehörde gemeldet werden. Wer also jetzt Selbstanzeige erstattet, kann mit erheblich geringeren Strafen rechnen. Aufgrund des großen Andrangs wurde nunmehr die Frist der Amnestie bis zum 15.10.2009 verlängert.

Der US-Fiskus verfolgt mit der Verlängerung ganz nebenbei noch ein weiteres Ziel, als nur die Steuernachzahlungen der selbstanzeigenden Steuerbürger einzustreichen. Mit der Vielzahl der Meldungen wird sicherlich auch ein erhebliches Maß an Zusatzinformationen hinsichtlich der Praktiken anderer Kreditinstitute fließen. In der Folge ist daher ggf. mit weiteren Amtshilfeersuchen in Bezug auf bislang unbehelligte Banken zu rechnen.

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Kategorien: Steuerstrafrecht

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