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Erbschaftsteuer: Haftung des Kreditinstituts für Erben im Ausland
Juli 31st, 2009, Keine Kommentare
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.03.2009 (Az.: II R 51/07) zu der Frage Stellung genommen, ob ein deutsches Kreditinstitut für die inländische Erbschaftsteuer eines im Ausland ansässigen Erben haften muss.


